SPOTLIGHT: Paderborn

Im Oktober stellen wir im Spotlight die Barmherzigen Schwestern vom hl. Vincenz von Paul zu Paderborn vor. Im ersten Artikel geht es um die Gründung der Gemeinschaft.

Friedrich Clemens Freiherr von Ledebur, Bischof von Paderborn (1825 -1841), hatte es sich zu seiner

besonderen Aufgabe gemacht, zur Betreuung der Kranken im Paderborner Landeshospital – dem

aufgehobenen Kapuzinessenkloster – ein „Institut von Barmherzigen-Schwestern“ zu gründen. Er bat

im Mutterhaus der Barmherzigen Schwestern vom hl. Vincenz von Paul in Straßburg um Schwestern

und um die Ausbildung von Kandidatinnen.

Einige Paderborner Krankenpflegerinnen – unter ihnen Johanna Gabriel und Richarda Lütkemeier –

ließen sich im Geiste des hl. Vincenz von Paul für den Beruf der Barmherzigen Schwestern

unterweisen.

Im März 1841 – man darf den 25. März ansetzen – kehrten die ersten westfälischen Schwestern nach

Paderborn zurück, mit ihnen kamen Schwester Arbogasta Kaiser und Schwester Philomena

Kummenacker aus dem Straßburger Mutterhaus, um Hilfestellung bei der Ordensgründung und in

der Krankenpflege zu geben.

Mit vier Schwestern nahm die Genossenschaft der Barmherzigen Schwestern vom hl. Vincenz von

Paul im Landeshospital, das zugleich Mutterhaus war, ihren Anfang.

Als Gründer und edlen Wohltäter verehrt die Kongregation den Bischof Friedrich Clemens Freiherr

von Ledebur. Ein von ihm entworfenes und unterzeichnetes Statut vom 24. Mai 1841 wurde durch

eine Königliche Kabinettsordre am 21. Januar 1842 vom Preußischen König Friedrich Wilhelm IV.

genehmigt. Dadurch erhielt die junge Gemeinschaft die Rechte einer juristischen Person.

In den folgenden Jahren nahm die Genossenschaft eine rasche Entwicklung. Die Zahl der

Niederlassungen wuchs. Am 12. September 1857 wurde das neue Mutterhaus am Busdorf, das unter

den Schutz der Unbefleckten Gottesmutter gestellt war, eingeweiht.

Wenn auch der Diözesanbischof während der Gründungs- und weiteren Entwicklungszeit der jungen

Gemeinschaft Gutheißung und Wohlwollen geschenkt und Satzungen approbiert hatte, so fehlte

noch die offizielle Anerkennung durch den Papst.

Das Belobigungsschreiben Papst Pius IX. vom 23. August 1872 bereitete den Weg für die endgültige

Approbation. Nach einigen Jahren der Erprobung hätte diese erfolgen können. Durch den

Kulturkampf und die ungünstigen Zeitverhältnisse dauerte es 43 Jahre, bis Papst Benedikt XV. am 18.

Mai 1915 die Konstitutionen approbierte. Seither gilt die Genossenschaft der Barmherzigen

Schwestern vom hl. Vincenz von Paul zu Paderborn als Genossenschaft päpstlichen Rechtes.

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