Im Oktober stellen wir im Spotlight die Barmherzigen Schwestern vom hl. Vincenz von Paul zu Paderborn vor. Im ersten Artikel geht es um die Gründung der Gemeinschaft.
Friedrich Clemens Freiherr von Ledebur, Bischof von Paderborn (1825 -1841), hatte es sich zu seiner
besonderen Aufgabe gemacht, zur Betreuung der Kranken im Paderborner Landeshospital – dem
aufgehobenen Kapuzinessenkloster – ein „Institut von Barmherzigen-Schwestern“ zu gründen. Er bat
im Mutterhaus der Barmherzigen Schwestern vom hl. Vincenz von Paul in Straßburg um Schwestern
und um die Ausbildung von Kandidatinnen.
Einige Paderborner Krankenpflegerinnen – unter ihnen Johanna Gabriel und Richarda Lütkemeier –
ließen sich im Geiste des hl. Vincenz von Paul für den Beruf der Barmherzigen Schwestern
unterweisen.
Im März 1841 – man darf den 25. März ansetzen – kehrten die ersten westfälischen Schwestern nach
Paderborn zurück, mit ihnen kamen Schwester Arbogasta Kaiser und Schwester Philomena
Kummenacker aus dem Straßburger Mutterhaus, um Hilfestellung bei der Ordensgründung und in
der Krankenpflege zu geben.
Mit vier Schwestern nahm die Genossenschaft der Barmherzigen Schwestern vom hl. Vincenz von
Paul im Landeshospital, das zugleich Mutterhaus war, ihren Anfang.
Als Gründer und edlen Wohltäter verehrt die Kongregation den Bischof Friedrich Clemens Freiherr
von Ledebur. Ein von ihm entworfenes und unterzeichnetes Statut vom 24. Mai 1841 wurde durch
eine Königliche Kabinettsordre am 21. Januar 1842 vom Preußischen König Friedrich Wilhelm IV.
genehmigt. Dadurch erhielt die junge Gemeinschaft die Rechte einer juristischen Person.
In den folgenden Jahren nahm die Genossenschaft eine rasche Entwicklung. Die Zahl der
Niederlassungen wuchs. Am 12. September 1857 wurde das neue Mutterhaus am Busdorf, das unter
den Schutz der Unbefleckten Gottesmutter gestellt war, eingeweiht.
Wenn auch der Diözesanbischof während der Gründungs- und weiteren Entwicklungszeit der jungen
Gemeinschaft Gutheißung und Wohlwollen geschenkt und Satzungen approbiert hatte, so fehlte
noch die offizielle Anerkennung durch den Papst.
Das Belobigungsschreiben Papst Pius IX. vom 23. August 1872 bereitete den Weg für die endgültige
Approbation. Nach einigen Jahren der Erprobung hätte diese erfolgen können. Durch den
Kulturkampf und die ungünstigen Zeitverhältnisse dauerte es 43 Jahre, bis Papst Benedikt XV. am 18.
Mai 1915 die Konstitutionen approbierte. Seither gilt die Genossenschaft der Barmherzigen
Schwestern vom hl. Vincenz von Paul zu Paderborn als Genossenschaft päpstlichen Rechtes.